Das Altstadt-Erhaltungs-Gesetz bestimmt,
dass die Salzburger Altstadt sehr gut geschützt und erhalten werden muss.
Aber was bedeutet das genau?
Das heißt, dass die alten Plätze, Kirchen, Häuser und Statuen gepflegt und erhalten werden müssen.
Man nennt das Konservieren und Restaurieren.
Das Gesetz bestimmt aber auch,
dass man sich ganz genau überlegen muss, welche Häuser man abreißt oder wie man neue Sachen baut.
Das Salzburger Altstadt-Erhaltungs-Gesetz
war das erste in dieser Art in Österreich.
In der Ausstellung sieht man unterschiedliche Beispiele
für die Erhaltung und für die Weiterentwicklung der Altstadt.
Wir haben die Verantwortung auch für die Zukunft, ein kulturelles Erbe zu schaffen, das schützenswert ist.