Aufgrund des Kunstförderungsgesetzes BGBl Nr. 147/1988 unterstützt das Bundeskanzleramt/Sektion Kunst und Kultur Museen bzw. Landes- und Gemeindegalerien mit Zuschüssen bei Ankäufen von zeitgenössischer Kunst, wenn dies im gesamtösterreichischen Kunstinteresse steht. Dies unterstützt die Museen sowohl in ihrer Ankaufspolitik als auch beim Aufbau einer Sammlung zeitgenössischer Kunst und motiviert darüber hinaus, österreichische Galerien, junge oder bislang unterschätzte Künstler*innen zu etablieren. Die erworbenen Kunstwerke müssen dabei von österreichischen oder ständig in Österreich lebenden Künstler*innen stammen, der Fokus liegt auf der Gegenwartskunst.
Auch das Salzburg Museum ist seit 2018 Teil dieses Förderprogrammes und konnte seitdem Kunstwerke in die Sammlung integrieren. Alle Kunstwerke stammen über die Vorgabe hinaus von in Salzburg geborenen oder hier tätigen Künstler*innen und entsprechen so dem Sammlungsschwerpunkt des Hauses, salzburgbezogene Objekte zu erwerben, zu bewahren und zu präsentieren.